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Gebührenkalkulation der Antennenanlagen für die Ortsteile Lauenstein und Falkenhain/Waldidylle der Stadt Altenberg

Die B & P Management- und Kommunalberatung GmbH wurde als sachverständiger Dritter mit der Kalkulation der Gebühren sowie der Erstellung eines Satzungsentwurfes für die Benutzung der Antennenanlagen für die beiden oben genannten Ortsteile der Stadt Altenberg beauftragt.

Die Überlegungen der Stadt, über die Art und Weise des Fortbetriebs der Antennenanlagen (Eigenbetrieb oder Fremdvergabe), zogen eine Überprüfung der bisherigen Gebührenstruktur nach sich. Für die Erhebung der entsprechenden Gebühren bedarf es einer Gebührensatzung, in der die jeweiligen Nutzungsgebühren festgeschrieben sind. Diese sind wiederum durch eine Kalkulation unter Zugrundelegung der tatsächlichen Kosten zu belegen. Dafür wurden die in der Vergangenheit entstandenen Kosten erfasst und für die Zukunft fortgeschrieben.

Auf dieser Grundlage konnte die Höhe der einmaligen Anschlussgebühr sowie die laufende Verbrauchsgebühr rechtssicher kalkuliert werden. Des Weiteren wurde eine aktuelle Gebührensatzung erstellt.

Im Zuge der Aktualisierung der Gebührenkalkulation entschied sich die Stadt Altenberg für die eigenständige Fortführung des Betriebs der Antennenanlagen.

Artikel auf der Webseite sächsische.de vom 08.01.2019