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Die Arbeitgebermarke in der öffentlichen Verwaltung – eine Artikelserie

Nahezu alle Branchen sind aktuell schon von ihm betroffen – dem demografischen Wandel. Die starke Veränderung der altersmäßigen Bevölkerungsstruktur in Deutschland bedingt eine ganze Reihe von gesellschaftlichen Herausforderungen, insbesondere den mittlerweile sprichwörtlichen Fachkräftemangel. In unseren Projekten der B & P Management- und Kommunalberatung GmbH begegnen wir immer wieder ähnlichen Fragestellungen, denen sich die öffentliche Verwaltung aktuell sowie in Zukunft unvermeidlich stellen muss:

  • Wie können geeignete bzw. qualifizierte Fachkräfte gewonnen werden?
  • Wie können Beschäftigte langfristig an die Verwaltung gebunden werden?

Ein entscheidender Weg, diesen Herausforderungen zu begegnen, ist die Entwicklung einer Arbeitgebermarke. Unter diesem ebenfalls als Employer Brand bekannten Marketinginstrument lässt sich ein unverwechselbares Vorstellungsbild eines Arbeitgebers verstehen.[1] Durch die Entwicklung einer Arbeitgebermarke sollen die Vorteile, die ein Arbeitgeber bietet, außenwirksam dargestellt und Orientierung, Vertrauen sowie Identifikation unter bestehenden bzw. potenziellen Beschäftigten geschaffen werden. Insbesondere eröffnet sich dadurch für die öffentlichen Verwaltungen die Chance, sich als besonders attraktiver Arbeitgeber im Rennen um die besten Fachkräfte zu positionieren und mit ihren spezifischen Alleinstellungsmerkmalen von der Konkurrenz abheben zu können.[2] Die wesentlichen Optimierungspotenziale, die eine Arbeitgebermarke bietet, veranschaulicht die folgende Abbildung:

Sich im Wettbewerb um die besten Fachkräfte zu behaupten, erfordert vor allem Mut, bestehende Prozesse und Denkweisen zu verändern, aber auch finanzielle Ressourcen, um diesen Wandel zu realisieren. Enge finanzielle Spielräume der öffentlichen Einrichtungen haben den sächsischen Gesetzgeber dazu veranlasst, jüngst eine Förderrichtlinie zu erlassen, die eine finanzielle Förderung von Projekten zur Bewältigung von Folgen des demografischen Wandels ermöglichen soll. So können Projekte zur Entwicklung einer Arbeitgebermarke mit einer Förderung i. H. v. 90 % der Gesamtausgaben versehen werden.[3]

Der Antrag für eine solche Förderung muss dazu bei der SAB bis zum 30. September des laufenden Jahres für eine Projektdurchführung im Folgejahr eingereicht werden. Gern unterstützen wir Sie bereits bei einer zielgerichteten Antragstellung.

Die B & P Management- und Kommunalberatung GmbH möchte sich gemeinsam mit Ihnen den eingangs genannten Herausforderungen stellen und Sie auf dem Weg zur Entwicklung einer Arbeitgebermarke begleiten. Nicht zuletzt aus diesem aktuellen Anlass veröffentlichen wir in den kommenden Monaten eine Artikelreihe rund um das Thema der Arbeitgebermarke auf unserer Homepage. Wir verschaffen Ihnen in fünf Schritten einen Überblick über den Themenbereich:

Die Artikel werden in den kommenden Monaten auf unserer Homepage unter der Rubrik Aktuelles veröffentlicht. Des Weiteren wird im November 2020 ein Newsletter erscheinen, der u. a. das Thema der Arbeitgebermarke in der öffentlichen Verwaltung thematisieren wird.

Bei Fragen rund um die Themen Arbeitgebermarke, Arbeitgeberimage, Personalgewinnung, Mitarbeiterzufriedenheit oder Personalbindung können Sie gern Kontakt zu uns aufnehmen. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

[1] Vgl. Petkovic, München u.a.: Hampp 2008, S. 70.
[2] Vgl. Petkovic, München u.a.: Hampp 2008, S. 71.
[3] Vgl. FRL Demografie vom 24. September 2019 (SächsABl. S. 1406).