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Chancen und Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit im Bauhof

Die allgegenwärtigen Herausforderungen der kommunalen Bauhöfe verlangen es, sich mit Chancen und Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit im Bauhof zu beschäftigen. So ist es bspw. der Fachkräftemangel, der den optimalen Personaleinsatz für einen kommunalen Bauhof erschwert. Kann in einem kommunalen Bauhof kein kompetentes und qualifiziertes Team an Fachkräften zusammengestellt werden, müssen die Leistungen und Aufgabenbereiche an externe Dienstleister vergeben werden. Das wiederum ist nicht immer die wirtschaftlichste Lösung bzw. gibt es nicht in jeder Region leistungsfähige Dienstleister. Auch die Bereitstellung eines umfassenden Fahrzeug- und Maschinenparks kann nicht durch jede Kommune gewährleistet werden. Dazu kommt, dass auch für den Einsatz dieser Technik ausgebildetes Personal zur Verfügung stehen muss.

Werden die beschriebenen Faktoren zusammen betrachtet, wird deutlich, dass es die verschiedenen Rahmenbedingungen nur schwer ermöglichen, Bauhofaufgaben in ihrer Gesamtheit selbständig zu erbringen. Das trifft vor allem auf kleinere und mittlere Kommunen zu.

Ein Lösungsszenario – diesen Herausforderungen gestärkt zu begegnen – ist die Ausweitung oder Einführung der interkommunalen Zusammenarbeit. Darunter wird die Kooperation von Gebietskörperschaften zur Realisierung gemeinsamer Ziele und Aufgaben verstanden. Es soll also die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung im kommunalen Bauhof erhöht werden, indem z. B. kommunenübergreifend Spezialfahrzeuge angeschafft werden. Die Synergieeffekte würden sich bei diesem Beispiel in der Kostenreduktion, Verfügbarkeit des Fachpersonals sowie deren Leistungsqualität bemerkbar machen.

In der Sonderpublikation der Fachzeitschrift „der BauhofLeiter“ mit dem Titel „Vergaberecht für kommunale Bauhöfe“ greift Herr Dr. Christoph Trumpp die Chancen und Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit im Bauhof auf und stellt explizit vier Formen der interkommunalen Zusammenarbeit vor:

  • Kommunale Arbeitsgemeinschaft (öffentlich-rechtlich)
  • Zweckvereinbarung (öffentlich-rechtlich)
  • Zweckverband (öffentlich-rechtlich)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (privatrechtlich)

Die gemeinsame und partnerschaftliche Erledigung von Aufgaben, um einen gewünschten Standard zu halten oder diesen zu erhöhen, ist das Ziel aller Anstrengungen in der Umsetzung von interkommunaler Zusammenarbeit. Die Wahl der geeigneten Organisationsform hängt maßgeblich von der Art der gemeinsam zu erfüllenden Aufgabe (z. B. Winterdienst) ab.

 

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