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2018 – weitere Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse fertiggestellt

Mit der Einführung und Umstellung auf die kommunale Doppik zum 1. Januar 2013 gemäß der SächsGemO sind die sächsischen Kommunen dazu verpflichtet, Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse auf- und festzustellen. Sechs Jahre später fehlt für ca. 22 Prozent der sächsischen Kommunen immer noch eine festgestellte Eröffnungsbilanz.1

Die fehlenden Eröffnungsbilanzen haben zur Folge, dass bei der Erstellung der auf die Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschlüsse ebenfalls eine zeitliche Verzögerung auftritt. Aus diesem Grund ist es notwendig, weiterhin kontinuierlich an der Erstellung der Eröffnungsbilanzen zu arbeiten, damit die Umstellung auf die kommunale Doppik abgeschlossen werden kann.

Die B & P Management- und Kommunalberatung GmbH steht den Kommunen und anderen Verpflichteten, wie z. B. Zweckverbänden, als Fachspezialist sachlich, kompetent und begleitend zur Seite, um diese herausfordernde Aufgabe erfolgreich zu meistern.

So konnten für Mandanten der B & P Kommunalberatung im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 25 Eröffnungs­bilanzen sowie 15 Jahresabschlüsse erfolgreich aufgestellt werden.

Ein aussagekräftiges Referenzbeispiel in diesem Bereich stellt die Verwaltungsgemeinschaft Bad Schandau mit einer Einwohnerzahl von 6.000 Einwohnern dar. Für die Gemeinden Rathmannsdorf und Reinhardtsdorf-Schöna, welche zu der Verwaltungsgemeinschaft Bad Schandau zählen, konnten bereits die Eröffnungsbilanzen erstellt werden. Auch die Stadt Bad Schandau wurde durch die B & P Kommunalberatung bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz erfolgreich unterstützt und begleitet. In diesem Zusammenhang ist besonders hervorzuheben, dass neben dem typischen Vermögen einer sächsischen Kommune auch ein Tiergehege, ein Kurpark sowie Kaimauern und Flutgräben aufgenommen und bewertet wurden. Dabei bestand die größte Herausforderung darin, dass die Stadt in den Jahren 2002, 2006, 2010 und 2013 durch Hochwasser erheblich geschädigt wurde. Rechnungen, Belege, Verwendungsnachweise waren so nicht mehr vorhanden oder mussten mit erheblichem Aufwand prüfungssicher zusammengestellt werden.

Seit Mitte des Jahres 2018 wurde die B & P Kommunalberatung auch für das Einbuchen der Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung als Dienstleister hinzugezogen.

Wir danken den Mitarbeitern in der Verwaltung der Stadt Bad Schandau für die Zuarbeiten, das uns entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit.


1 Vgl. Jahresbericht 2018 des Sächsischen Rechnungshofs. Band II: Kommunalbericht (S. 77). Zugriff am 09.01.2019 unter http://www.rechnungshof.sachsen.de/JB2018-Band_II.pdf